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Hausmeistersteuerung mit Mitbestimmung

Facility Management: Hausmeistersteuerung » Strategie » Mitbestimmung

Hausmeistersteuerung

Hausmeistersteuerung

Die Hausmeistersteuerung umfasst die Planung, Koordination und Überwachung der Tätigkeiten von Hausmeistern, die wesentliche Aufgaben im Gebäudemanagement übernehmen. Dazu gehören technische Wartung, kleinere Reparaturen, Pflege von Außenanlagen sowie Unterstützung bei Veranstaltungen und Sicherheitsdiensten. Hausmeister sind oft direkt vor Ort tätig und ihre Arbeit beeinflusst die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden sowie den Betriebsablauf. Der Betriebsrat hat gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht, um sicherzustellen, dass Arbeitsaufträge, Organisation und Arbeitsbedingungen der Hausmeister den Interessen der Belegschaft gerecht werden. Die Hausmeistersteuerung erfordert klare Strukturen und Regelungen, um Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Effizienz sicherzustellen. Die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß §§ 87, 90 und 111 BetrVG ist unverzichtbar, um die Interessen der Mitarbeitenden zu schützen und Maßnahmen sozialverträglich und rechtskonform umzusetzen. Betriebsvereinbarungen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Facility Management und Hausmeistern schaffen die Grundlage für eine erfolgreiche und mitarbeiterfreundliche Organisation der Hausmeistertätigkeiten.

Bedeutung der Mitbestimmung bei der Hausmeistersteuerung

Rechtliche Grundlagen

  • § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Mitbestimmung bei der Ordnung im Betrieb, z. B. bei der Planung und Zuweisung von Aufgaben an Hausmeister.

  • § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG: Mitbestimmung bei Regelungen zu Arbeitszeit und Pausen, insbesondere bei flexiblen Einsätzen der Hausmeister.

  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, z. B. bei der Handhabung gefährlicher Stoffe oder der Nutzung technischer Geräte.

  • § 90 BetrVG: Anhörungsrecht des Betriebsrats bei baulichen Veränderungen, die von Hausmeistern betreut oder durchgeführt werden.

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Sicherstellung, dass Arbeitsbedingungen und eingesetzte Geräte den Sicherheitsstandards entsprechen.

Mitbestimmungsrelevante Themen

  • Arbeitsorganisation: Planung und Zuweisung von Aufgaben und Projekten.

  • Arbeitszeiten: Gestaltung von flexiblen oder wechselnden Arbeitszeiten.

  • Arbeitssicherheit: Schulung und Ausstattung der Hausmeister.

  • Qualitätssicherung: Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung von Tätigkeiten.

Arbeitsorganisation und Aufgabenplanung

  • Tätigkeitszuweisungen: Hausmeister übernehmen vielfältige Aufgaben, die sowohl den betrieblichen Anforderungen als auch den Fähigkeiten der Mitarbeitenden entsprechen müssen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei der Zuweisung und Priorisierung von Aufgaben mitwirken.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt durch, dass Hausmeister nicht mit Aufgaben belastet werden, die fachlich qualifizierten Spezialisten vorbehalten sein sollten, z. B. Elektroarbeiten.

Arbeitszeitgestaltung

  • Flexibilität und Einsatzzeiten: Hausmeister sind oft in flexiblen Zeitmodellen tätig, z. B. bei Veranstaltungen oder in Notfällen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Regelung von Arbeits- und Bereitschaftszeiten.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass Überstunden der Hausmeister klar geregelt und angemessen vergütet werden.

Schulung und Arbeitssicherheit

  • Sicherer Umgang mit Geräten und Materialien: Hausmeister arbeiten oft mit technischen Geräten, Chemikalien oder in Bereichen mit erhöhtem Unfallrisiko.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann darauf hinwirken, dass regelmäßige Schulungen und Sicherheitsunterweisungen durchgeführt werden.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass Hausmeister im Umgang mit gefährlichen Stoffen wie Reinigungsmitteln geschult werden und entsprechende Schutzkleidung erhalten.

Überwachung und Qualitätssicherung

  • Leistungsüberprüfung: Die Qualität der Arbeit von Hausmeistern wird oft durch regelmäßige Kontrollen oder Monitoring-Systeme sichergestellt.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht, wenn technische Überwachungssysteme eingeführt werden.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass Kontrollsysteme ausschließlich zur Sicherstellung der Arbeitsqualität und nicht zur Verhaltensüberwachung eingesetzt werden.

Kommunikation und Zusammenarbeit

  • Koordination mit anderen Abteilungen: Hausmeister arbeiten eng mit anderen Bereichen wie Verwaltung, Technik oder Reinigung zusammen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann darauf hinwirken, dass klare Kommunikationswege und Verantwortlichkeiten definiert werden.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert die Einführung eines festen Kommunikationsplans, um Missverständnisse und Konflikte zwischen Hausmeistern und anderen Abteilungen zu vermeiden.

Inhalte einer Betriebsvereinbarung

  • Arbeitsorganisation: Festlegung von Zuständigkeiten und Aufgabenbereichen der Hausmeister.

  • Regelungen zur Priorisierung von Aufgaben bei Engpässen.

  • Arbeitszeitgestaltung: Klare Regelungen zu Arbeitszeiten, Pausen und Bereitschaftsdiensten.

  • Vorgaben zur Vergütung und Ausgleich von Überstunden.

  • Arbeitssicherheit: Verpflichtung zur Bereitstellung von Schulungen und Schutzmaßnahmen.

  • Vorgaben zur Nutzung von Geräten und Chemikalien.

  • Kommunikation: Definition von Meldewegen und Abstimmungsprozessen mit anderen Abteilungen.

  • Qualitätssicherung: Regelungen zur Kontrolle der Arbeitsqualität ohne unangemessene Überwachung.

  • Beteiligung des Betriebsrats: Einbindung des Betriebsrats bei Änderungen der Aufgaben oder Arbeitszeiten.

Vorteile einer Betriebsvereinbarung

  • Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie BetrVG und ArbSchG.

  • Transparenz: Klare Regeln fördern Vertrauen und Akzeptanz bei den Hausmeistern und der Belegschaft.

  • Sicherheit und Effizienz: Verbesserte Arbeitsbedingungen und klare Zuständigkeiten steigern die Effizienz und reduzieren Risiken.

Änderung von Aufgabenbereichen

  • Problem: Hausmeister sollen neue Aufgaben übernehmen, die nicht ihrem bisherigen Profil entsprechen.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert Schulungen und zusätzliche Ressourcen, um die neuen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen.

Einführung eines Kontrollsystems

  • Problem: Ein digitales System zur Überwachung der Arbeitsleistung wird eingeführt.

  • Lösung: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass das System ausschließlich zur Qualitätssicherung genutzt wird und keine personenbezogenen Daten erfasst.

Regelung von Überstunden

  • Problem: Hausmeister leisten regelmäßig unbezahlte Überstunden.

  • Lösung: Der Betriebsrat setzt eine Betriebsvereinbarung durch, die eine klare Vergütung oder einen Zeitausgleich für Überstunden regelt.

Arbeitsbelastung

  • Herausforderung: Hohe Arbeitsbelastung und fehlende Ressourcen können die Arbeitsqualität beeinträchtigen.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert eine bessere Personalplanung und klare Priorisierung von Aufgaben.

Flexibilität bei Arbeitszeiten

  • Herausforderung: Flexible Arbeitszeiten können die Work-Life-Balance der Hausmeister belasten.

  • Lösung: Der Betriebsrat sorgt für klare Regelungen zu Bereitschaftsdiensten und geregelte Pausenzeiten.

Einhaltung von Arbeitsschutzstandards

  • Herausforderung: Mangelnde Schulungen oder Ausrüstung können Sicherheitsrisiken erhöhen.

  • Lösung: Der Betriebsrat setzt regelmäßige Schulungen und Kontrollen zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch.