Befähigung ist aufgabenbezogen
Qualifikation sollte nicht pauschal über Berufsbezeichnungen angenommen werden. Entscheidend ist, ob eine Person für die konkret übertragene Tätigkeit über ausreichende Kenntnisse, Erfahrung, Unterweisung und gegebenenfalls formale Befähigungen verfügt. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt bei der Aufgabenübertragung, die Befähigung der Beschäftigten zur Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Die Betriebssicherheitsverordnung differenziert zusätzlich nach Fachkunde, Unterweisung und besonderen Beauftragungen.
Qualifikation und Beauftragung im Hausmeisterdienst
Qualifikationen systematisch nachhalten
Für den Hausmeisterdienst empfiehlt sich eine Qualifikationsmatrix, die nicht nur Schulungsbesuche dokumentiert, sondern die daraus resultierenden Einsatzgrenzen sichtbar macht. Hinterlegt werden können Ausbildung, Zusatzqualifikationen, betriebliche Einweisungen, besondere Beauftragungen, Gültigkeitsfristen, Auffrischungen und objektbezogene Besonderheiten. Dadurch kann die Arbeitssteuerung bereits bei der Zuweisung prüfen, ob eine Aufgabe zur Person passt.
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| Grundqualifikation | Berufs- und Erfahrungsprofil |
| Objekteinweisung | Anlagen, Räume, Gefahren, Ansprechpartner |
| Unterweisung | tätigkeits- und arbeitsmittelbezogen |
| Beauftragung | schriftlich, sofern erforderlich |
| Auffrischung | Frist und Wiederholung |
| Einsatzgrenze | zulässige und ausgeschlossene Tätigkeiten |
| Vertretung | qualifizierte Ersatzperson |
Einweisung am konkreten Objekt
Allgemeines Fachwissen ersetzt keine objektbezogene Einweisung. Hausmeister müssen wissen, welche Technik im Gebäude vorhanden ist, welche Anlagen besonders kritisch sind, welche Räume nur eingeschränkt betreten werden dürfen und welche Maßnahmen bei Auffälligkeiten vorgesehen sind. Auch Abschaltungen, Meldesysteme, Fluchtwege, Sammelpunkte und Ansprechpartner gehören in eine belastbare Objekteinweisung.
Unterweisung mit Praxisbezug
Unterweisungen sollten anhand typischer Aufgaben und Fehlerbilder erfolgen. Das gilt insbesondere für Leitern und Tritte, elektrische Arbeitsmittel, Maschinen, Gefahrstoffe, Alleinarbeit, manuelle Lastenhandhabung und Tätigkeiten in Technikbereichen. Nach BetrSichV sind Unterweisungen zur Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen und regelmäßig, mindestens jährlich, durchzuführen; bei besonderen Gefährdungen sind Beschäftigte gesondert zu beauftragen.
Kompetenz sichtbar machen
Eine gute Qualifikationssteuerung hilft auch dem Beschäftigten. Sie schafft Klarheit, welche Aufgaben eigenständig zulässig sind und wann fachliche Unterstützung erforderlich ist. Damit wird das richtige Abgrenzen nicht als Leistungsverweigerung verstanden, sondern als professionelles Handeln. Kompetenz bedeutet im Facility Management auch zu erkennen, was man nicht selbst tun darf.